Schäden am Kernkraftwerk Fukushima I - Überblick
Am 11. März gegen 14.46 Uhr Ortszeit (06.46 Uhr MEZ) ereignete sich im Nordosten Japans ca. 130 Kilometer östlich der Stadt Sendai und knapp 400 Kilometer nordöstlich der Hauptstadt Tokyo ein schweres Seebeben der Stärke 9,0 auf der Richterskala. In der Folge traf ein Tsunami weite Teile der Nordostküste Japans, verursachte schwere Schäden und forderte zahlreiche Opfer.
Das Erdbeben und die nachfolgenden Tsunamiwellen verursachten v.a. umfassende Sachschäden in Nordostjapan, so v.a. auch an dem Kühlsystemen des ca. 250 km nördlich von Tokyo an der Pazifikküste gelegenen Krenkraftwerks Fukushima I. Vier der sechs Blöcke des Kraftwerks wurden durch das Erdbeben, den Tsunami und nachfolgende Explosionen schwer beschädigt. Wie mittlerweile durch den Betreiber TEPCO bestätigt wurde, ist es dabei in den Reaktoren 1, 2 und 3 zu partiellen Kernschmelzen gekommen. In der näheren Umgebung des Kraftwerks werden seither signifikant erhöhte Radioaktivitätswerte gemessen. Diese erhöhten Werte haben zu den Evakuierungsmaßnahmen in der Umgebung der Reaktoren geführt.
Die Bemühungen der japanischen Regierung und der Betreiberfirma TEPCO um die Beseitigung der Gefahren dauern an. Im Zentrum der Bemühungen steht die Wiederherstellung eines stabilen Kühlsystems. Erst wenn dies sichergestellt worden ist, sind akute Sicherheitsrisken in der betroffenen Region nicht mehr zu befürchten. TEPCOs sog. „Roadmap“ zur Stabilisierung des KKW sieht vor, dass die Kühlung für alle Reaktorblöcke (einschließlich der Abklingbecken) Mitte Juli 2011 steht. Bis Ende 2011 soll eine leichte, luftdichte Abdeckung fertig gestellt sein, die weitere radioaktive Freisetzungen in die Luft verhindert und auch den Regen abhält.
Bis dahin kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass es noch zu Freisetzungen radioaktiver Stoffe auf dem Anlagengelände selbst und in dessen Nähe kommt. Kontaminationen in weiter entfernten Gebieten sind allerdings eher unwahrscheinlich.
Die Heraufstufung des Unfalls von Fukushima I in die Stufe 7 nach INES (International Nuclear Event Scale)-Kriterien der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) wurde anhand der Abschätzung der bisher freigesetzten Radioaktivität durch die zuständigen Behörden vorgenommen. Die Einstufung in Stufe 7 nach INES erfolgt anhand des Kriteriums „Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt in einem weiten Umfeld durch eine erhebliche Freisetzung“. Unter einer erheblichen Freisetzung wird hierbei eine Aktivitätsmenge von mehreren 10.000 Terabecquerel verstanden.
Die Behörden haben um das Kraftwerk mehrere Evakuierungszonen eingerichtet: In einem Umkreis von 20 km um das Kraftwerk wurden generell alle Bewohner evakuiert. Das gleiche gilt für einige weitere Ortschaften außerhalb des 20 km Radius, für die zu erwarten ist, dass die radiologische Belastung die von der Internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) und der IAEA als Grenzwert festgelegten 20 milliSievert pro Jahr überschritten wird. Im April wurden zusätzliche Schutzmaßnahmen für die Ortschaften Kawamata und Kuzuo sowie Teile der Ortschaften Iitate, Minamisōma, Namie, Tamura, Kawauchi, Naraha und Hirono getroffen. Für die Ortschaften Hirono, Naraha und Kawauchi wurden diese Maßnahmen am 30. September aufgehoben, ebenso wie für Teile der Ortschaften Minamisōma und Tamura.
Strahlungswerte, die die japanische Regierung im Raum Tokyo und Yokohama bisher ermitteln ließ, liegen innerhalb der natürlichen Schwankungsbreite und nicht höher als die durchschnittlichen Werte natürlicher Strahlung in deutschen Städten.