Strenge Ahndung von Drogendelikten in Japan
Es gibt viele gute Gründe, in Deutschland illegale Drogen zu meiden. Aber es gibt noch sehr viel mehr gute Gründe, als Deutscher in Japan nicht mit illegalen Drogen in Kontakt zu kommen:
- Der erste Grund betrifft die Praxis der Strafverfolgung: Man mag den Eindruck gewinnen, dass die deutsche Strafverfolgungspraxis eher zurückhaltend ist, wenn es um den Besitz geringer Mengen sogenannter "weicher" Drogen geht. Es wäre aber ein Trugschluss, anzunehmen, dass deshalb auch die japanischen Behörden in derartigen Fällen "ein Auge zudrücken" müssten. Das japanische Recht kennt die Unterscheidung zwischen "harten" und "weichen" Drogen nicht. Ebensowenig sieht das japanische Recht ein Absehen von Strafe beim Besitz geringer Mengen illegaler Drogen vor.
- Zu berücksichtigen ist außerdem die Höhe der zu erwartenden Strafen. Beim Besitz/Schmuggel von Cannabis (Haschisch und Marihuana) drohen beispielsweise bis zu sieben Jahren Freiheitsstrafe. Beim Besitz/Schmuggel von Amphetaminen sind es sogar Freiheitsstrafen von 10 Jahren und mehr.
- Ein weiterer Gesichtspunkt betrifft den Strafvollzug. Das Leben in einem anderen Land, dessen Sprache man möglicherweise nicht fließend spricht, ist immer mit gewissen Schwierigkeiten verbunden. Dies gilt aber um so mehr für deutsche Strafgefangene im Ausland, die die kulturellen Unterschiede erfahrungsgemäß als besonders belastend empfinden. Dies überrascht nicht, wenn man sich klarmacht, dass ein Strafgefangener keinerlei Möglichkeit hat, sich der fremden Kultur, Sprache, Ernährung, etc. zu entziehen.
- Ferner soll hier nicht unerwähnt bleiben, dass der japanische Zoll sehr effizient ist und insbesondere über sehr gut entwickelte Methoden zur Aufspürung illegaler Rauschmittel verfügt. Die Chancen, illegale Drogen nach Japan einzuführen, ohne dabei "erwischt" zu werden, sind daher denkbar gering.
- Schließlich sollte man sich nicht dem Irrglauben hingeben, dass bei Deutschen wegen der traditionell guten Beziehungen zwischen Deutschland und Japan "nicht so genau hingesehen" werde. Schon die beachtliche Zahl der in Japan wegen Drogendelikten inhaftierten Deutschen verdeutlicht nämlich, dass eine solche Hoffnung trügerisch wäre.
Die Deutsche Botschaft warnt deshalb dringend davor, in Japan mit illegalen Suchtmitteln in Kontakt zu kommen.
Verboten sind insbesondere der Besitz und die Einfuhr folgender Substanzen:
- Heroin
- Opium
- LSD
- Kokain ("Crack")
- Halluzinogene ("DOM", "MDMA", "MDA", "Ice", "Ecstasy")
- Phencyclidine/Trytamine ("PCB", "Angel Dust")
- Amphetamine ("Speed")
- Cannabis ("Haschisch", "Marihuana")