Informationen zur Einreise, Visum, Aufenthalts- bzw. Arbeitserlaubnis für Japan
Neuregelung
Zum 9. Juli 2012 wird in Japan ein neues "Residency Management System" eingeführt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Hinweis zur Erfassung von biometrischen Daten
bei Ausländern bei der Einreise nach Japan
Seit dem 20.11.2007 werden von nach Japan einreisenden Ausländern neben Pass und Ein-/Ausreiseformulare zusätzlich die Fingerabdrücke beider Zeigefinger gescannt und eine Digitalaufnahme des Gesichts gefertigt.
Die Abgabe der biometrischen Informationen bei Einreise in Japan ist zwingend erforderlich. Sollte der Einreisende die Erfassung seiner biometrischen Daten verweigern, so muss er das Land verlassen.
Von dieser Verpflichtung sind ausgenommen:
- Personen unter 16 Jahren
- „Special permanent residents“ (Ethnische Koreaner etc, die nach Unterzeichnung des Friedensvertrages im Jahr 1951 die japanische Staatsangehörigkeit verloren haben),
- Diplomaten und offizielle Vertreter
- Personen, die von der Leitung einer nationalen administrativen Körperschaft eingeladen sind
- Personen, die durch Erlass des Justizministeriums den Personen zu (3) oder (4) gleichgestellt sind
Informationen zu Visum und Aufenthaltserlaubnis
sind in verständlichem Englisch anschaulich und ausführlich auf der Webseite des japanischen Außenministeriums www.mofa.go.jp
dargestellt. Unter dem Punkt „Visa“ findet sich „A Guide to Japanese Visa“, der allen Betroffenen zur Lektüre empfohlen wird. Darin können Anschriften und Telefonnummern zuständiger japanischer Stellen (Auslandsvertretungen, Regional Immigration Bureaus in Japan), Formulare heruntergeladen und Verfahrenshinweise, z.B. über erforderliche Dokumente, eingesehen werden. Bei Fragen zu den dort dargestellten Inhalten, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen japanischen Stellen (Regional Immigration Bureaus in Japan bzw. japanisches Konsulat oder Botschaft in Deutschland).
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Japan stets einen gültigen Reisepass.
Der deutsche Kinderausweis bzw. Kinderreisepass wird anerkannt, bis zum 9. Lebensjahr ohne Lichtbild, vom 10. bis 16. Lebensjahr mit Lichtbild. Der Eintrag eines Kindes im Reisepass eines Elternteils ist ausreichend, wenn dieser Elternteil gleichzeitig einreist.
Die Einreise mit dem deutschen Personalausweis ist nicht möglich.