Hinweise für die Beantragung eines deutschen Reisepasses
Neuregelung!
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung:
Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt.
Ab diesem Tag müssen alle deutschen Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument (Reisepass, Kinderreisepass, ggfs. Personalausweis) verfügen.
Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Seit 01. November 2007 ist das neue Passgesetz in Kraft.
Dieses sieht u.a. vor, dass in deutschen Reisepässen (ePass) auch Fingerabdrücke in elektronischer Form auf einem Chip gespeichert werden. Für die Fingerabdrucknahme ist ein persönliches Erscheinen aller Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, erforderlich.
Die Gültigkeit der ePässe beträgt 10 Jahre, für Antragsteller unter 24 Jahren 6 Jahre.
Da die ePässe ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin angefertigt werden, beträgt die Bearbeitungszeit 4-5 Wochen. Möglich ist auch eine Express-Ausstellung, die den Vorteil hat, von der Bundesdruckerei bevorzugt bearbeitet zu werden. Express-Pässe sind i.d.R. innerhalb von 2 Wochen abholbereit.
Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr kann alternativ zum ePass ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Da dieser jedoch nicht von allen Ländern anerkannt wird, empfehlen wir grundsätzlich die Beantragung eines ePasses auch für Kinder.
Ihren alten Reisepass enthalten Sie auf Anfrage nach Aushändigung des neuen ePasses entwertet zurück. Sie müssen dann Ihr japanisches Visum bei der japanischen Immigration in den neuen ePass übertragen lassen.
Notwendige Unterlagen für Passanträge
Alle Urkunden müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden.
Eintragungen der Kinder in den Reisepass der Eltern dürfen seit dem 01.11.2007 nicht mehr vorgenommen werden.
In Notfällen kann ein Vorläufiger Reisepass mit einer Gültigkeit von 1 Jahr ausgestellt werden.
| bisheriger Reisepass oder Kinderausweis |
Geburtsurkunde (Urkunden in nicht-lateinischen Schriftzeichen müssen grundsätzlich mit beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden) |
japanisches Alien Registration Certificate bzw. Kopie ihrer Aufenthaltsgenehmigung (zum Nachweis des Wohnsitzes in Japan) |
Abmeldebestätigung des letzten deutschen Wohnortes, sofern in Ihrem Pass ein deutscher Wohnort eingetragen ist |
1 biometrietaugliches Passfoto (Anforderungen s. Link rechts auf dieser Seite) |
ggf. Urkunde über eine Namensänderung (z.B. deutsche Heiratsurkunde oder Bescheinigung eines deutschen Standesamts über die Namensänderung) |
Passantrag (s. Link rechts auf dieser Seite) |
ggfs. weitere Unterlagen |
Zusätzliche Unterlagen für Minderjährige
Zustimmung beider Eltern mit notariell beglaubigter Unterschrift (alternativ persönliche Vorsprache beider Eltern – bitte eigene Reisepässe mitbringen). Bei Unklarheiten bezügl. des Sorgerechts kontaktieren Sie uns bitte. |
bei Erstausstellung: Geburtsurkunde des Kindes und Heiratsurkunde der Eltern (bei nichtehelichen Kindern Geburtsurkunde der Mutter); fremdsprachige Urkunden bitte mit Übersetzung und Apostille bzw. Legalisation. Englisch- und französischsprachige Urkunden können ohne Übersetzung vorgelegt werden, wenn sie inhaltlich zweifelsfrei sind. |
Gebühren
| Reisepass | Antragsteller unter 24 Jahren | Antragsteller ab 24 Jahren |
|---|---|---|
Grundgebühr (32 Seiten) | 58,50 EURO | 80,00 EURO |
| Pass mit 48 Seiten | 80,50 EURO | 102,00 EURO |
Unzuständigkeitszuschlag (z.B. wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind) | 37,50 EURO | 59,00 EURO |
| Expresszuschlag | 32,00 EURO | 32,00 EURO |
| Örtlich zuständige Behörde | Örtlich unzuständige Behörde | |
|---|---|---|
| Kinderreisepass | 26,00 EURO | 39,00 EURO |
| Vorläufiger Reisepass | 39,00 EURO | 65,00 EURO |
Die Passgebühr ist in Yen nach dem jeweils aktuellen amtl. Umrechnungskurs bei Antragstellung zu entrichten.
Änderung Ihres Wohnortes im Pass
Wenn Ihr deutscher Reisepass nicht in Tokyo ausgestellt wurde, können Sie bei der Botschaft Ihren japanischen Wohnort im Pass eintragen lassen. Sie können damit z.B. Ihren ausländischen Wohnsitz nachweisen, wenn Sie beim deutschen Zoll eine Ausfuhrbescheinigung zur Erstattung der Mehrwertsteuer erhalten möchten.
Dafür müssen Sie Ihren Reisepass und Ihr japanisches Alien Registration Certificate vorweisen.
Bei einer Wohnsitzverlegung ins Ausland müssen Sie sich in Deutschland abmelden und der Botschaft diese Abmeldebestätigung im Original vorlegen. Eine Wohnsitzänderung ist gebührenfrei.