Neuer Personalausweis seit 1.11.2010

neuer Personalausweis Bild vergrößern neuer Personalausweis (© Bundesdruckerei GmbH)

Hinweise zum neuen Personalausweis seit 1.11.2010 finden Sie im anhängenden Downloaddokument.

Personalausweise für Deutsche ohne Wohnsitz im Inland

Nach geltender Rechtslage ist das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen gegenwärtig keine Personalausweisbehörde. Bürgerinnen und Bürger ohne Wohnsitz im Inland können bei der für sie zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Generalkonsulat einen Reisepass beantragen. Sie können von diesen aber keinen Personalausweis erhalten.

Personalausweise können gegenwärtig nur von den Personalausweisbehörden im Inland ausgestellt werden. Diese sind gesetzlich verpflichtet, auch für im Ausland lebende Bürgerinnen und Bürger, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, Personalausweise auszustellen.

Ihren Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises müssen Sie persönlich bei einer Personalausweisbehörde im Inland stellen. Die Anmeldung eines Wohnsitzes im Inland ist hierfür nicht erforderlich. Ein Versand des Personalausweises ist weder in das Ausland noch an eine inländische Adresse möglich. Sie müssen Ihren Personalausweis also auch persönlich abholen bzw. eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen.

Ab dem 1. Januar 2013 wird das Auswärtige Amt mit den von ihm bestimmten Auslandsvertretungen die Zuständigkeit für Personalausweisangelegenheiten im Ausland übernehmen.