Standesamt
Erfahrungsgemäß fordern die Bürgermeisterämter dazu von jedem nicht-japanischen Verlobten einen gültigen Pass und ein Ehefähigkeitszeugnis des Heimatstaates. Zumeist wird verlangt, dass zwei deutsche Verlobte jeweils ein eigenes Zeugnis vorweisen, auch wenn diese inhaltsgleich sind.
Eheschließung in Japan
Seit dem 01.01.2009 besteht die Möglichkeit, dass im Ausland geschlossene Ehen in einem deutschen Eheregister beurkundet werden. Nach der Beurkundung kann, sofern gewünscht, vom Standesamt eine deutsche Heiratsurkunde ausgestellt werden.
Eheregister
Einer Entscheidung, durch die die Ehe eines Deutschen im Ausland geschieden, aufgehoben oder für nichtig erklärt worden ist, kommt im Inland erst dann Wirkung zu, wenn die zuständige deutsche Behörde festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen.
Auslandsscheidung
Auf Wunsch nimmt die Deutsche Botschaft in Tokyo Anzeigen von Sterbefällen deutscher Staatsangehöriger zur Weiterleitung an das Standesamt I in Berlin entgegen, die bis zu ihrem Tod im Amtsbezirk wohnhaft waren. Sollte noch ein Wohnsitz in Deutschland bestehen, so ist das dort gelegene Standesamt zuständig.
Sterbeanzeige