Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen in einem deutschen Eheregister

(alle Angaben sind geschlechtsneutral)

Seit dem 01.01.2009 besteht die Möglichkeit, dass im Ausland geschlossene Ehen in einem deutschen Eheregister beurkundet werden. Nach der Beurkundung kann, sofern gewünscht, vom Standesamt eine Heiratsurkunde ausgestellt werden.

Voraussetzungen:

Die Registrierung geschieht nur auf Antrag

Ein Ehepartner muss zum Zeitpunkt der Antragstellung Deutscher sein

Es darf noch kein deutscher Heiratseintrag erfolgt oder ein Familienbuch auf Antrag angelegt worden sein

Die Ehe muss bei Antragstellung nicht mehr bestehen.

Die Botschaft Tokyo kann bei der Antragstellung mitwirken, wenn mindestens ein Ehepartner Deutscher ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Amtsbezirk der Botschaft Tokyo hat. Antragsteller, die in Deutschland noch gemeldet sind, sollen den Antrag beim Standesamt ihres innerdeutschen Wohnsitzes stellen. Die Botschaft Tokyo kann die notwendigen Bescheinigungen und Beglaubigungen erteilen.

Antragsberechtigt ist jeder Ehegatte. Der Antrag muss nicht gemeinsam gestellt werden.

Vorzulegende Unterlagen:

ausländische Heiratsurkunde

Pässe der Ehegatte

Geburtsurkunden der Ehegatten

ggf. Urkunde über die Namensführung der Ehegatten

Vorzulegende Unterlagen sofern Vorehe bestanden hat:
Heiratsurkunden früherer Ehen
Sterbeurkunde eines früheren Ehepartners oder

Auflösungsnachweise von früheren Ehen mit Rechtskraftvermerk und ggf. Anerkennungsbescheid der deutschen Landesjustizverwaltung bei Auslandsscheidungen

Alle ausländischen Urkunden müssen im Original vorgelegt werden. Sie müssen mit einer Apostille oder Legalisationsvermerk einer deutschen Auslandsvertretung versehen sein. Japanische öffentliche Urkunden benötigen in der Regel eine Apostille. Alle fremdsprachigen Urkunden (außer Pässen) müssen von einer dazu befugten Stelle in die deutsche Sprache übersetzt sein.

Die Botschaft Tokyo erhebt folgende Gebühren (zum Gegenwert in Yen):

Beglaubigung einer Unterschrift
20,- Euro
Beglaubigung einer Kopie
5,- Euro
Beglaubigung von Übersetzungen
20,- Euro

Die Gebühr für die Beurkundung der Eheschließung im Eheregister richtet sich nach landesrechtlichen Vorschriften. Diese Gebühren müssen bei den Standesämtern einbezahlt werden.

Eheregister