Anzeige eines Sterbefalls

Eine generelle Pflicht, einen im Ausland eingetretenen Todesfall dem zuständigen Standesamt anzuzeigen, besteht nicht. Auch eine ordnungsgemäße ausländische Sterbeurkunde mit Apostille und Übersetzung beweist die Tatsache des Todes einer Person.

Auf Wunsch nimmt die Deutsche Botschaft in Tokyo Anzeigen von Sterbefällen deutscher Staatsangehöriger zur Weiterleitung an das Standesamt I in Berlin entgegen, die bis zu ihrem Tod im Amtsbezirk wohnhaft waren. Sollte noch ein Wohnsitz in Deutschland bestehen, so ist das dort gelegene Standesamt zuständig.

Antragsberechtigt bei einem Sterbefall sind die Eltern und Kinder sowie der Ehegatte oder Lebenspartner des Verstorbenen.

Erforderliche Unterlagen:
Antragsformular, erhältlich bei der Botschaft

Auszug aus dem japanischen Familienregister (Koseki Tohon) mit Eintrag des Sterbefalls oder Anmeldung des Sterbefalls beim japanischen Standesamt (ward office).

eine beglaubigte Kopie des deutschen Passes der/der Verstorbenen (bitte den Original-Pass mitbringen)

bei ledigen Verstorbenen zusätzlich: die Abstammungsurkunde oder das Familienbuch/Familienregister der Eltern

bei verheirateten Verstorbenen zusätzlich: die eigene Heiratsurkunde oder eine Abschrift aus dem eigenen Familienbuch/Familienregister

bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen zusätzlich: die Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. das Scheidungsurteil mit Eintragung eines Rechtskraftvermerks, ggf. das japanische Familienregister der aufgelösten Ehe

Alle Urkunden, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, müssen von einem auf unserer Homepage genannten Übersetzer übersetzt und mit einer Apostille versehen werden. Bitte beachten Sie dazu unsere Informationen auf der Homepage unter „Konsularisches und Recht“ - „Urkunden“.

Über die Gebühren für die Ausstellung der gewünschten Anzahl von Sterbeurkunden bekommen Sie vom zuständigen Standesamt eine Rechnung.

Zur Beantwortung weiterer Fragen setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Standesamt oder mit dem Konsularreferat der Botschaft (Telefon 0081-3-5791-7751) in Verbindung.

Sterbeanzeige

Formular Sterbeanzeige

Hier finden Sie das Formular als pdf-Datei.