Deutsch-Japanisches Rentenabkommen
Persönliche und verbindliche Auskünfte zu Rentenanträgen können nur von den zuständigen Rentenversicherungsträgern mit Ihren Datenbanken gegeben werden.
Bürger mit Wohnsitz in Japan können sowohl die japanische als auch die deutsche Rente über die japanische Rentenversicherung beantragen. Briefe können auf deutsch oder japanisch verfasst werden.
Das Referat Arbeit und Gesundheit erteilt ausschließlich generelle Auskünfte über die allgemeine Struktur des Sozialversicherungsabkommens (Rentenabkommen) zwischen Japan und Deutschland.
Bezüglich der japanischen Rentenversicherung können Sie in englischer Sprache Informationen unter dem am Ende der Seite eingefügten Link abrufen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Sozialversicherungsbüro an Ihrem japanischen Wohnort.
Die mit den Berechnungen von japanischen Rentenleistungen betraute Verbindungsstelle ist unter folgender Adresse zu erreichen:
Japan Pension Service
Takaido Nishi 3-5-24
Suginami-ku
Tokyo 168-8505
Japan
Tel.: 0570-05-1165
oder aus dem Ausland +81-3-6700-1165
Bezüglich der deutschen Rentenversicherung erhalten Sie Informationen von der Deutschen Rentenversicherung Bund im Internet unter dem am Ende der Seite angegebenen Link oder unter Tel. 0049-30-865-1.